Seit dem 15. Februar 2008 gilt in Rheinland-Pfalz das Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt nach Beschluß der Gemeinde auch für die Sommerfesthalle, unabhängig ihrer Nutzung. Den genauen Wortlaut gibt es auf der Internetseite der Verbandgemeinde Waldsee. Zum Nachlesen HIER klicken.


Außnahmen können gemacht werden, wenn hierfür ein abgeschlossener Raum zum Rauchen zur Verfügung gestellt wird. Innerhalb der Sommerfesthalle ist dies aus baulichen Gründen nicht möglich. Deshalb gibt es im angrenzenden Außenbereich der Halle die Möglichkeit zu rauchen.